Kosten

Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Eine Übernahme ist jedoch durch eine private Krankenversicherung und durch eine private Krankenzusatzversicherung entsprechend der vereinbarten Tarife möglich. Bitte erkundigen Sie sich hierzu im Vorfeld einer Behandlung bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung.

Weiterhin werden die Behandlungskosten durch die sogenannte Beihilfe zu den jeweils vereinbarten Bedingungen übernommen.

Gesetzlich Versicherte zahlen die Kosten nach der Behandlung in bar. Gerne stelle ich Ihnen hierzu eine Quittung aus.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte erhalten eine Rechnung nach der GebüH. Sollte der Betrag für die Heilpraktikerbehandlung jedoch nur teilweise  oder gar nicht erstattet werden, wird trotzdem der gesamte Rechnungsbetrag fällig.
 

Es gilt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

 

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Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

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Naturheilpraxis Lührig

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22869 Schenefeld

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